Sportförderstiftung

Die herausragenden sportlichen Leistungen, die ausgezeichneten Schul- und Lehrabschlüsse der Sportschülerinnen und Sportschüler, die positiven Rückmeldungen von Eltern und Trainern zeigen, dass es Appenzellerland Sport seit der Gründung zusammen mit den Schulpartnern gelungen ist, ein weit über die Kantonsgrenzen hinaus wirkendes interessantes und attraktives «sportlich pädagogisches Nischenprodukt» aufzubauen, das in der Sportförderung Vorbildcharakter aufweist.

Appenzellerland Sport finanziert sich zur Hauptsache durch:

  • Beiträge der Athletinnen und Athleten (u.a. Elternbeiträge)
  • Beiträge der öffentlichen Hand (Leistungsvereinbarungen)
  • andere erarbeitete Mittel wie Dienstleistungen an Verbände, Organisationen, etc. sowie Sponsoring / Fundraising

Appenzellerland Sport ist für die Finanzierung ihrer Aktivitäten auf die Zuwendung Dritter angewiesen. Seit der Gründung kann Appenzellerland Sport auf die Grosszügigkeit und das Engagement zahlreicher Privatpersonen, Unternehmen wie auch der öffentlichen Hand zählen. Um die Finanzierung von Appenzellerland Sport auch zukünftig auf eine tragfähige und solide Basis zu stellen, wurde die private gemeinnützige Sportförderstiftung Appenzellerland gegründet.


Entdecke Appenzellerland Sport.

Neu2

Stiftungszweck

Die Sportförderstiftung Appenzellerland ist gemeinnützig und bezweckt

a)
die Unterstützung von Athletinnen und Athleten, die die Sportschule Appenzellerland besuchen, die oder deren Eltern nicht oder nur teilweise in der Lage sind, die Kosten für den Sport aufzubringen und in der Regel an einer Partnerschule oder bei einem anderen vertraglich verbundenen Partner in Ausbildung sind. Die Unterstützung kann über Stipendien oder durch nach Abschluss der Ausbildung rückzahlbare Darlehen erfolgen,

b)
die Unterstützung von Athletinnen und Athleten, insbesondere auch ehemaliger Absolventinnen und Absolventen der Sportlerschule, die als Hochleistungssportler/innen weiter Dienstleistungen der Sportschule Appenzellerland in Anspruch nehmen wollen und nicht in der Lage sind, diese zu finanzieren, jedoch das Appenzellerland und/oder die Sportschule Appenzellerland repräsentieren,

c)
die Erstellung, den Betrieb und die Mitfinanzierung von Projekten, Einrichtungen, Bauten und Anlagen, die insbesondere der leistungssportlichen Nachwuchsförderung durch Appenzellerland Sport in der Region dienen,

d)
und die Unterstützung von Projekten der sportlichen Breiten- und Gesundheitssportförderung der Region, die in Zusammenarbeit mit Appenzellerland Sport lanciert werden.

Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie junge Athletinnen und Athleten auf dem Weg zum Spitzensport und investieren nachhaltig in ihre Zukunft.


Jetzt unterstützen - Sie machen den Unterschied

Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie junge Athletinnen und Athleten auf dem Weg zum Spitzensport und investieren nachhaltig in ihre Zukunft.

Wir bitten Sie, im Rahmen Ihrer Unterstützung Ihren Namen zu vermerken.

IBAN: CH48 0078 1627 0877 1200 0

Im Namen aller Athletinnen und Athleten sowie dem ganzen Team von Appenzellerland Sport bedanken wir uns herzlich für Ihre Unterstützung.

Andrea Gruppe

DSC04268

Beitragsarten

Im Rahmen des Stiftungszwecks können aktuell folgende Beiträge ausgerichtet werden

a)
persönliche Beiträge, in erster Linie in Form von Stipendien für das Schulgeld der Sportschule Appenzellerland bzw. als (teilweise) Übernahme von Kosten für in Anspruch genommene Dienstleistungen von Appenzellerland Sport

b) Beiträge für Projekte mit Bezug zu Appenzellerland Sport

Vorgehen Antrag einreichen:

Reichen Sie bitte nachfolgende Unterlagen und Angaben an die Präsidentin des Stiftungsrates, Bettina Deillon (bettina.deillon@relevanz.legal), ein. Dem Gesuch ist die aktuellste rechtskräftige Steuerveranlagung beizulegen. Anzugeben sind zudem die Haushaltgrösse sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder. Der Stiftungsrat kann im Bedarfsfall weitere zweckdienliche Unterlagen einverlangen.

Anträge für persönliche Beiträge:

  • Kurzbeschrieb Situation und Motivation der Antragstellung
  • Angaben zur einreichenden Person
  • Budget oder Rechnungen

Anträge für Projekte:

  • Projektbeschreibung mit Angaben zu den Zielen des Projekts
  • Angaben zur einreichenden Person
  • Budget oder Rechnungen

Wichtiges:

  • Gesuche um persönliche Beiträge sind für das jeweils laufende Schuljahr einzureichen. Für abgeschlossene Schuljahre werden keine Beiträge zugesprochen.
  • Gesuche sind in der Regel für jedes Schuljahr zu erneuern.
  • Gesuche für projektbezogene Beiträge sind vor Projektbeginn zu stellen.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der Sportförderstiftung setzt sich aus folgenden Persönlichkeiten zusammen. Daniel Büchel, Präsidentin Bettina Deillon und Timo Koller.

Stiftungsrat B05391